Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern Forstliche Gutachten (kurz Vegetationsgutachten) – im Jahr 2024 zum 14. Mal seit 1986. Die Gutachten basieren auf der Verjüngungsinventur und stellen die Situation der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwild dar. Die Forstlichen Gutachten sind wichtige Hilfsmittel für eine gesetzeskonforme Abschussplanung. In den Forstlichen Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab.