VG Hannover – 7 A 5318/16 – Keine Kostenerstattungspflicht bei einem Wildunfall gegenüber der Straßenverwaltung
Nach einem Wildunfall mit einem verendeten Reh erschien jeweils der Jagdausübungsberechtigte am Unfallort, nahm das Unfallwild mit und verständigte seinerseits ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen, das den Kadaver entsorgte. Hierfür stellte der jeweilige…