Schalenwild
Zum Schalenwild gehören nach § 2 Abs. 3 Bundesjagdgesetz Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
Zum Schalenwild gehören nach § 2 Abs. 3 Bundesjagdgesetz Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
Ein Abschussplan ist ein Instrument des deutschen Jagdrechts, das die Regulierung und Kontrolle des Wildbestandes in einem bestimmten Jagdrevier ermöglicht. Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild…
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern Forstliche Gutachten (kurz Vegetationsgutachten) - im Jahr 2024 zum 14. Mal seit 1986. Die Gutachten basieren…
Der Jagdschutz umfaßt gemäß § 23 Bundesjagdgesetz den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz…