Zuverlässigkeit (Jagdrecht)
Der Begriff der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. § 17 Abs. 2 BJagdG bestimmt Fälle in denen die Zuverlässigkeit zwingend nicht gegeben ist, wohingegen Absatz 3 eine Regelvermutung für…
Der Begriff der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. § 17 Abs. 2 BJagdG bestimmt Fälle in denen die Zuverlässigkeit zwingend nicht gegeben ist, wohingegen Absatz 3 eine Regelvermutung für…