OLG Rostock – 5 U 129/18 – Unterlassungsanspruch gegen einen hobbymäßigen Abwurfstangensammler
Die Kläger sind Inhaber eines Eigenjagdreviers und nehmen den Beklagten auf Unterlassung des Stangensammeln in deren Jagdrevier in Anspruch. Der Beklagte betriebt seit mindestens 15 Jahren das Sammeln von Abwurfstangen…