AG Neuburg – 2 C 66/17 – Wildschadensersatzanspruch – Verwertbarkeit eines Schätzgutachtens bei Nichtladung eines Beteiligten zum Schätztermin
Der Kläger ist Inhaber eines Jagderlaubnisscheins. Die Beklagte bewirtschaftet einen Maisacker. Der Kläger wurde durch Vorbescheid der Gemeinde K. ein Wildschadensersatz in Höhe von 643,70 Euro auferlegt. Die Gemeinde stützt…