Kategorie
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers
– Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
BJagdG § 17 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze:
–
Rechtsmittelinstanz:
OVG NRW – 20 B 480/23
Volltext:
VG Köln – Beschluss vom 04.05.2023 – 8 L 1911/22
Kurz-Sachverhalt:
Der Antragsteller wendet sich im Rahmen des Eilrechtsschutz gegen die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheins. Der Antragsteller hatte seiner 5-jährigen Tochter zur Anfertigung von Fotos eine Langwaffe zum Posieren übergeben, welche diese dabei in den Händen hielt. Hierin ist ein unvorsichtiger Umgang mit Waffen zu sehen.
Entscheidung
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskräftig.