Kategorie
Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO – Beschwerde

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, § 88
WaffG § 5, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsätze:
1. Die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit als tatbestandliche Voraussetzung für ein Verbot des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG erfordert eine Prognose. Diese Prognose ist von derjenigen nach § 45 Abs. 2 WaffG i.V.m. § 5 WaffG zu unterscheiden, insbesondere werden ihre Strukturelemente nicht unmittelbar von § 5 WaffG gesteuert. (Rn. 18 und 20)
2. Die von § 41 Abs. 1 WaffG vorgeschriebene Ermessensausübung hat auf der Rechtsfolgenseite der erheblichen Wirkungsbreite eines Waffenverbots Rechnung zu tragen. (Rn. 25)

Vorinstanz:
VG München – Beschluss vom 26.04.2023 – M 7 S 23.1898

Volltext:
VGH München – Beschluss v. 208.05.2023 – 24 CS 23.785

Kurz-Sachverhalt:


Entscheidung